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Großer Schritt: Bundestag beschließt Förderung von Agroforstsystemen in Deutschland

3. Februar 2021

Mitte Januar wurde im Bundestag über fünf Vorlagen zur Förderung von Agroforstsystemen beraten.

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur „Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität steigern – Agroforstwirtschaft fördern“ wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die vier Anträge der Opposition zum Thema wurden dagegen abgelehnt.

Die Debatte wird vom Infodienst des Dt. Bundestags folgendermaßen zusammengefasst: „Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem angenommenen Antrag (19/24389) die Agroforstwirtschaft fördern und dabei die Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität steigern. Demnach sollen durch die Bundesregierung Leistungen von Agroforstsystemen honoriert werden, indem die Förderfähigkeit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ermöglicht werden soll. Außerdem sollen Agroforstsysteme als pflanzenbauliches Werkzeug der Ackerbaustrategie anerkannt werden.“

Die Reden des gestrigen Abends können in der Mediathek des Deutschen Bundestages nach verfolgt werden.

Mit dem von ihr mit gegründeten Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e. V. (dessen Pressemeldung Sie hier finden) wird die VRD Stiftung den Prozess der Regulierung aufmerksam begleiten – auch im Rahmen ihrer Kooperationsprojekte mit der Veolia Stiftung und der Deutschen Postcode-Lotterie: Denn den Betrieben soll ermöglicht werden, eine große Vielfalt unterschiedlicher Agroforstsysteme betriebs- und standortangepasst rechtssicher einrichten zu können. So entsteht maximaler Handlungsspielraum für die Landwirte, eine vielfältige, ansprechende Agrarlandschaft sowie beste Voraussetzungen für ein Maximum an Biodiversität und Klimaanpassung.

Mit der Annahme dieses Antrags fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf:

1.Leistungen von Agroforstsystemen zu honorieren und sich für eine Förderfähig­keit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen GAP einzusetzen und dabei unter anderem Folgendes zu beachten: Agroforstsysteme als förderfähige Landnutzungssysteme in die aktuelle Förderkulisse der 1. Säule der GAP als Maßnahme der „Flächennutzung im Umweltinteresse“ (Greening) gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufzunehmen; die Bundesländer bestmöglich bei der Umsetzung von Agroforstsystemen im Förderrahmen der 2. Säule zu unterstützen, indem sie für Investitionsbei­hilfen gemäß Artikel 23 (mit Bezug auf Artikel 21) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen (AUKM) gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Verbindung mit Maß­nahme 8.2 und unter Berücksichtigung von Artikel 9 der Delegierten Ver­ordnung (EU) 640/2014 berücksichtigt werden; sich im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) für die Aufnahme von Agroforstwirtschaft als Fördertatbestand im GAK-Rahmenplan auszusprechen.

2. Sich auf europäischer Eben für eine Aufnahme und Förderung von Agroforstsys­temen in die künftige GAP einzusetzen;

3. Agroforstsysteme in den zukünftigen Nationalen Strategieplan von Deutschland aufzunehmen und zu honorieren;

4. Für eine klare Definition von Agroforstsystemen zu sorgen, die Rechtssicherheit schafft und Unklarheiten abbaut;

5. Lösungen aufzuzeigen, wie Agroforstwirschaftsflächen in ihrer Gesamtheit als ein eigenes förderfähiges Anbausystem anerkannt werden können, so dass eine Förderfähigkeit des gesamten Systems (einschließlich der Gehölzkomponente) sowohl über die 1. als auch die 2. Säule der GAP gegeben ist.

6. Hemmnisse bei der Etablierung von Agroforstsystemen abzubauen mit dem Zweck,

a) die Umtriebszeitbeschränkung bei Gehölzen in Agroforstsystemen aufzuhe­ben (wie es z. B. bei Kurzumtriebsplantagen notwendig ist);

b) die Umbruchszeitbeschränkung von Ackerland in Agroforstsystemen aufzu­heben und ein Nutzungs- und Rückumwandlungsrecht zu gewähren;

c) Agroforstsysteme und deren Bewirtschaftung an Gewässerrandstreifen zu ermöglichen;

7. Agroforstsysteme als pflanzenbauliches Werkzeug der Ackerbaustrategie anzu­erkennen und dort explizit zu benennen, um die fachlichen und produktionsbe­dingten Handlungsfelder Boden, Kulturpflanzenvielfalt, Biodiversität, Klima­schutz und Klimaanpassung zu berücksichtigen;

8. Agroforstwirtschaft in die landwirtschaftliche Offizialberatung aufzunehmen;

9. Sich dafür einzusetzen, dass zukünftig in der Berufs- und Hochschulausbildung Agroforstsysteme berücksichtigt werden;

10. Agroforstliche Forschung und Wissenstransfer mit dem Ziel auszubauen, nach­haltige Agroforstsysteme zu etablieren.

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