Seit dem 1. Januar 2023 ist der Ausbau erneuerbarer Energien-Anlagen laut Gesetz von „überragendem öffentlichen Interesse“. Die soll vor allem Genehmigungsprozesse in der Verwaltung deutlich beschleunigen.
Wer zum Beispiel eine Solaranlage für sein Hausdach kauft, erhält diese sowie die nötige Montageleistung seit dem 1. Januar komplett steuerfrei – Rechnungen ohne Umsatzsteuer!
Wer bespielsweise ein Windrad in einem neuen Vorranggebiet baut, für das bereits eine generelle Umweltprüfung erfolgt ist, soll sich die überlicherweise dennoch sehr lange Einzelfallprüfung sparen können.